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Mittwoch, 08. Februar 2012
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Energieausweise, Energiepass, Energiebedarfsausweise, Energieverbrauchsausweise,

Kurze Einführung:
Petra und Jürgen sind frisch verliebt. Und auch nach Monaten der Glückseligkeit hat sich bei beiden immer noch keine triste Alltagsroutine eingeschlichen. Vielmehr scheint es, als würden sie einander nur noch häufiger sehen wollen. Als er sie nach langem Warten das erste mal vorsichtig darauf anspricht, sind beide sofort einer Meinung. Der Entschluss ist schnell gefasst: "Wir ziehen zusammen". Doch die Liebe der beiden wird auf eine harte Probe gestellt! Bei der Beschaffung der neuen Wohnung übernimmt Jürgen den organisatorischen Teil, während Petra eigentlich für die Buchhaltung zuständig ist. Leider versteht sie nur wenig von all den Zahlen und Werten: "Warum nehmen wir nicht die Wohnung hier, Schatzi? Die hat eine niedrigere Miete und genauso hohe Nebenkosten wie die andere."

Nach dieser wiederholten Frage ist Jürgen der Verzweiflung nahe und beginnt nach Studium der Energiepässe Petra zu erklären, warum ihre Rechnung vielleicht doch nicht so einfach aufgeht…


Der Energieausweis oder auch Energiepass

Der Energiepass ist eine Art Zeugnis, auf dem der potenzielle Energieverbrauch eines Gebäudes bewertet wird.

Nachdem 2004 der Energiepass für Wohngebäude als Prototyp eines bundesweiten Energieausweises erfolgreich getestet wurde, optimierte man die Idee des Passes, bzw. Ausweises weiter. Seit der neuen EnEV (Energiesparverordnung) setzte sich auch offiziell die Bezeichnung Energieausweis durch.

Mit der am 01. Oktober 2007 in Kraft getretenen neuen Energiesparverordnung (EnEV) wurde der Energieausweis für alle vermieteten oder zu verkaufenden Wohngebäude sogar Pflicht.

Doch warum? Was bringt er überhaupt, dieser Pass? Und inwiefern hat all das mit den Problemen von Petra und Jürgen zu tun?

Die gesamte Geschichte beginnt viel eher. Herr Schmidt und Herr Lehmann, die beiden Vermieter der in Frage kommenden Wohnungen, sind wie bereits erwähnt, verpflichtet sich auch für ihre Immobilie einen Energieausweis ausstellen zu lassen, da bei Verkauf oder Vermietung ohne Pass eine Strafe von bis zu 15.000 Euro droht! Außerdem sind beide generell verpflichtet einem möglichen Interessenten den Energieausweis vorzulegen, wenn es dieser verlangt.

Doch was mussten Herr Lehmann und Herr Schmidt machen um sich ihre Vermietung zu legitimieren? Welche Schritte mussten sie auf dem Weg zum Energieausweis bestreiten?

Grundsätzlich ist zu bemerken:
Es existieren zwei Arten von Energiepässen. Zum einen der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs und zum anderen jener auf Grundlage des Energiebedarfs.

Welcher Ausweis für ihre Zwecke am besten ist, erörterten die beiden Immobilienbesitzer mit dem späteren Aussteller des Scheins. Qualifizierte Aussteller sind dabei sowohl im Internet als auch in den meisten Telefonbüchern zu finden. Architekten-, Handwerks- und Ingenieurskammern sind ebenfalls eine beliebte Anlaufstelle für die Suche nach Energieausweis-Ausstellern.

Der Fachmann berät sie auch über Kosten und die Schritte zur Erstellung des Ausweises. Die deutsche energieAgentur GMbH (dena) empfielt für Wohngebäude übrigens den Bedarfsausweis.

Bei Neubau oder Änderung des Gebäudes ist ohnehin der Gebäudepass auf Grundlage des Energiebedarfs zu wählen. Für sonstige bereits bestehende Gebäude an denen auch keine Baumaßnahmen vorgenommen wurden, gelten die Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs, dazu werden die Energieverbrauchswerte des Gebäudes gemessen und ein Gutachten erstellt. Die Daten aus früheren Energieverbrauchsmessungen (also sprich: alte Heizkostenrechnungen oder Abrechnungen der Energielieferanten).

Sobald der Energieausweis-Aussteller alle nötigen Daten zur Verfügung hat, beginnt die Berechnung am Computer. Ist der Ausweis fertig, wird er dem Hausbesitzer in der Regel persönlich übergeben um spezifische Details für das weitere Vorgehen z.B. bei einer möglichen Modernisierung zu erläutern.

Logisch, dass sich ein Energieverlust am und im Gebäude besonders auf den Mieter auswirkt, der letzten Endes die Kosten zu tragen hat. Mögliche Gefahrenzonen für einen Energieverlust sind hinlänglich bekannt. Schlecht verdichtete Fenster, amateurhaft isolierte Wände oder effektivlose Heizungen lassen unnötig Wärme von Innen nach außen dringen. An Hand des Energieausweises können nun auch Petra und Jürgen den Gefahren einer möglichen Preisfalle aus dem Weg zu gehen.
"Ah, so ist das also", freut sich Petra und umarmt ihren Schatz.

Übrigens; Am Ende entschieden sich die beiden übrigens sowohl gegen die Immobilie von Herrn Lehmann, als auch gegen die eigentlich gemütliche Wohnung von Herrn Schmidt, aufgrund etlicher kleinerer Isolierungsmängel.

Die beiden Vermieter erkundigten sich später im Übrigen beim Fachmann über mögliche Modernisierungsempfehlungen und konnten so ihren potenziellen Energiehaushalt schnell optimieren.

Damit wurde der eigentliche Zweck des Energieausweises erfüllt - die kostbare Energie wird eingespart und falls nötig werden die nötigen energiesparende Maßnahmen wirklich in die Tat umgesetzt. Anzumerken wäre vielleicht noch das die Vergabe der Energieausweise, die Sache der Bundesländer bleibt, obwohl die Energiepolitik eigentlich doch die Sache von nationaler Bedeutung ist...Oder?