Seit dem 1. Juli 2008 ist
er da, der Energieausweis
Nun ist klar: die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit
1.10.2007 in Kraft getreten.
Und damit ist klar: Am 1.7.2008 wird der sogenannte Energiepass
Pflicht.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Vermieter Mietinteressenten diesen
Ausweis vorlegen.
Aus ihm soll der Energieverbrauch der Wohnung ersichtlich sein
– angesichts der steigenden Energiekosten ein für viele Mietinteressenten
wichtiger Grund,
sich für oder gegen eine Wohnung zu entscheiden. Für Sie als Vermieter
besonders wichtig:
Der Energieausweis kann für Ihren Mieter im Allgemeinen keine
Grundlage für eine Mietminderung wegen zu hoher Energiekosten
sein.
Nicht einmal für Altbauten besteht keine gesetzliche Verpflichtung,
bestimmte Energiewerte einzuhalten.
Mieter haben deshalb aus dem Energieausweis auch keinen Anspruch
auf Modernisierung.
Den Energieausweis müssen Sie grundsätzlich nur zu Beginn eines
neuen Mietverhältnisses vorlegen.
Er gilt also nicht für bereits bestehende Mietverhältnisse.
Aber Achtung: Verfügen Sie bis zum 1. Juli 2008 bei Neuvermietungen
nicht über einen Energieausweis,
können Ihnen als Vermieter Bußgelder bis zu 15.000 EUR auferlegt werden.
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