beschreibung logo
Mittwoch, 08. Februar 2012
Menu
·Home ·Neueste Infos ·Einleitung Energieausweis ·Berater
Sonstiges
·Impressum ·Günstige Reisen buchen

Seit dem 1. Juli 2008 ist er da, der Energieausweis

Nun ist klar: die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 1.10.2007 in Kraft getreten.

Und damit ist klar: Am 1.7.2008 wird der sogenannte Energiepass Pflicht.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Vermieter Mietinteressenten diesen Ausweis vorlegen.

Aus ihm soll der Energieverbrauch der Wohnung ersichtlich sein – angesichts der steigenden Energiekosten ein für viele Mietinteressenten wichtiger Grund,

sich für oder gegen eine Wohnung zu entscheiden. Für Sie als Vermieter besonders wichtig:

Der Energieausweis kann für Ihren Mieter im Allgemeinen keine Grundlage für eine Mietminderung wegen zu hoher Energiekosten sein.

Nicht einmal für Altbauten besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Energiewerte einzuhalten.

Mieter haben deshalb aus dem Energieausweis auch keinen Anspruch auf Modernisierung.

Den Energieausweis müssen Sie grundsätzlich nur zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vorlegen.

Er gilt also nicht für bereits bestehende Mietverhältnisse.

Aber Achtung: Verfügen Sie bis zum 1. Juli 2008 bei Neuvermietungen nicht über einen Energieausweis,

können Ihnen als Vermieter Bußgelder bis zu 15.000 EUR auferlegt werden.